Rehabilitation zur berufl. u. sozialen
Integration - Möglichkeiten und Grenzen in einer Reha-u.
AHB Klinik- Aus der Sicht des Sozialdienstes
von Christiane Buda
Gliederung
Vorstellen der Klinik
Reha zur sozialen und beruflichen Integration
Definition und Ziele der Rehabilitation
Soziale Rehabilitaion
Berufliche Rehabilitation
Aufgaben des Sozialdienstes
Möglichkeiten und Grenzen des Sozialdienstes in einer Reha-
und AHB Klinik
Sozialdienst vorhanden ja oder nein Zusammenarbeit mit Ärzten
Zusammenarbeit mit den Reha-Trägern: - Bearbeitungszeit kürzen-
Der Faktor Zeit
Der Faktor Ort
Der Patient selbst
Fazit und Diskussionsergebnis
Vorstellen der Klinik
Das Klinikzentrum besteht zur Zeit aus 4 Häusern mit insgesamt
ca. 700 Patienten (650-750)
In einem der beiden größeren Häuser befindet sich eine neurologisch-orthopädische-Rehabilitationsstation
mit ca. 45-50 Patienten. Hier werden Patienten aufgenommen, die
intensiver Pflege bedürfen: z.B. nach einem Schlaganfall, Herzinfackt
oder Appaliker.
Die Dialyse-Station befindet sich im 2. größeren Haus "Im
Junkerngrund" auf der anderen Straßenseite.
In 10 Abteilungen werden unterschiedliche fachärztliche Untersuchungen
und Behandlungen angeboten. ( Orthopädie.; Gastro-Enterologie,
Rheumatologie, Diabetologie, Urologie, Onkologie, Neurologie)
Nicht zu letzt die Nieren und Bluthochdruckerkrankungen mit der
Dialyse-Station. Zusätzlich werden psychologe Einzelgespräche
angeboten sowie verschiedene Entspannungstechniken.
Daraus ergibt es sich, daß in unserer Klinik Patienten mit mehreren
Erkrankungen behandelt werden und sich dadurch unser Arbeitsfeld
gestaltent.
Der Sozialdienst beinhaltet 1 1/2 Stellen.
Von Interesse an dieser Stelle ist sicherlich auch, daß sich
das Arbeitsfeld des Sozialdienstes in jeder Reha.-AHB Klinik
anders gestaltet. Dies ist u.a. abhängig vom Klientel und dem
Konzept der Institutionen.
Wichtig ist auch, daß nicht in jeder Reha - oder AHB Klinik
ein Sozialdienst existiert. So sind es in Bad Wildungen zirka
50 % der Kliniken ohne Sozialdienst und lediglich durch einen
Besuch eines Rehabilitationsfachberaters oder eines Rentenversicherungsträgers
besteht für den Patienten die Möglichkeit für ein Gespräch. Ebenso
ist es mit dem Verhältnis der Patienten, den behandelnden Erkrankungen
zur Stellengröße des Sozialdienstes.
In unserer Arbeit begegnen wir Patienten in unterschiedlichen
Stadien einer Nierenerkrankung:
- Patienten, die kurz vor der Reha-Maßnahme oder erst während
des Aufenthaltes im Klinikzentrum von ihrer chr. Nierenerkrankung
erfahren.
- Patienten, mit fortschreitender chronischer Nierenerkrankung,
die kurz vor der Dialyse stehen. Kurz vor ihrem Kommen wurde
eventuell ein Shunt angelegt oder die Notwendigkeit wird
in unserem Haus festgestellt.
- Patienten, welche betreits länger an der Dialyse sind
und gegebenenfalls auf der Transplantationsliste stehen.
- Patienten die nach einer Transplantaion zu uns kommen.
Das Alter der Patienten fängt beim Kleinkind an und ist nach
oben hin offen
Zur Vorstellung einer Klinik ist es in diesem Rahmen auch notwendig
aufzuzeigen auf welche Weise ein Patient ein Gespräch mit dem
Sozialdienst bekommen kann.
In der Regel ist der Arzt derjenige, der bei der Aufnahme-Untersuchung,
der Zwischenuntersuchung oder der Abschlußuntersuchung oder in
einen der Visiten die Notwendigkeit eines Sozialdienstgespräches
erkennt/ erkennen sollte. Aber auch andere Mitarbeiter in der
Klinik weisen den Patient auf die Anwesenheit des Sozialdienstes
hin. So kommt es vor, daß durch den Psychologen ein Patient bei
uns angemeldet wird.
Angemeldet wird ein Patient dann, wenn er selbst den Wunsch äußert,
oder wenn eine Diskrepanz zwischen Arbeitsleben und Erkrankung
deutlich ist, oder der Patient andere Probleme äußert, z.B. finanzielle
Sorgen, Wohnungsprobleme, familiäre Problemsituation ect., wobei
hier auch ein Psychologe eingeschaltet wird.
In seiner Bedeutung nicht zu unterschätzen ist die Eigeninitiative
des einzelnen Patienten. Der Sozialdiensttermin muß nicht verordnet
werden. Während einer Begrüßungsveranstaltung und in einer Hauszeitung
wird auf den Sozialdienst hingewiesen.
Reha zur sozialen und beruflichen
Integration
Definition und Ziele der Rehabilitation
"Rehabilitation umfaßt die Gesundheit aller Leistungen
medizinischer, beruflicher und allgemeiner sozialer Art, die
erforderlich sind, um einem chronisch Nierenkranken die bestmöglichen
körperlichen, seelischen und sozialen Bedingungen zu schaffen.
Diese sollen ihn aus eigener Kraft befähigen, einen möglichst
normalen Platz in der Gesellschaft zu behalten oder wiederzugewinnen."(1;S.
19 )
Die Teilziele der Rehabilitation sind je nach Erkrankungsphase
unterschiedlich. Hier einmal kurz die Reha-Ziele die der BAR-Rehabilitation
aufführt.
Das bedeutet bei CN:
- Frühzeitige Diagnosestellung und Einbeziehung des Facharztes
(Nephrologe)
- Optimierung der konservativen Behandlungsmaßnahmen
- Behandlung von Begleiterkrankungen
- Aufklärung und Information des Patienten, insbesondere
Gesundheitsbildung
- Hinauszögern einer Verschlechterung und damit des terminalen
Stadiums der CN
- Frühzeitige Prüfung, ob berufsfördernde Leistungen zur
Rehabilitation angezeigt sind.
Das bedeutet bei Dialysepflichtigen:
- Patientenbezogene Auswahl geeigneter Dialyseverfahren
- Individualisierte Dialyseführung
- Einleitung einer Nierentransplantation und Bemühen um
Realisierung
- Schaffung günstiger Voraussetzungen für die berufliche
und soziale Integration bzw. Reintegration
Das bedeutet bei Transplantierten:
- Verbesserung der Leistungsfähigkeit unter Einbeziehung
von Trainingsmöglichkeiten (z.B. stufenweises Ergometertraining)
- Integration bzw. Reintegration in das berufliche und soziale
Umfeld.
Die verschiedenen Möglichkeiten der Rehabilitation dürfen nicht
getrennt betrachtet werden, sondern müssen ineinander übergreifend
sich ergänzen bzw. nebeneinander laufen. (1;S.20)
Wie bereits bei den Zielvorgaben der Bundesarbeitsgemeinschaft
für Rehabilitation deutlich wird, ist soziale und berufl. Reha
nicht ohne med. Reha und damit eigentlich in Zusammenarbeit von
Medizinern und Sozialdiensten möglich.
Soziale und berufl. Integration sind zum größten Teil Maßnahmen
mit gleicher Zielsetzung oder parallel laufenden Wegen, d.h.
die miteinander verzahnt sind.
Sie können also nicht getrennt betrachtet werden.
Vor allem aber sind diese Ziele nicht von heute auf morgen zu
erreichen, sondern benötigen einen längeren Zeitraum (Verwaltungs-
und Bearbeitungszeit) und die Mitarbeit der Betroffenen.
Allgemein und eigentlich selbstverständlich ist die Tatsache,
daß je früher sich die Betroffenen und ihre Angehörigen mit der
Erkrankung beschäftigen und auseinandersetzen - möglichst mit
professioneller Hilfe - die meisten Integraionsprobleme verringert
werden.
Beispiele:
- 35J. ;jetzt Dialyse; Landwirt, chronische Nierenerkrankung
bekannt seit 16. Lebensjahr. Bei frühzeitigem Ergreifen einer
Maßnahme kann die Verschlechterung der Erkrankung verzögert
werden.
- 29J.; chro. Nierenerkrankung; Maurer; Umschulung Computerbereich
Leider ist es so, daß je älter ein Patient ist, und je fortgeschrittener
seine Erkrankung, desto schwieriger kann die notwendige Umstellung
für ihn und die Umgebung werden, besonders wenn das Berufsleben
betroffen ist.
Soziale Rehabilitaion
Sie hat vor allem das Ziel, gesellschaftl. Isolation zu verhindern,
d.h. bestehende soziale Kontakte aufrecht zu erhalten, und oder
Möglichkeiten zu schaffen eine Isolation aufzuheben.
Vor allem bei Dialyse-Patienten spielt die Dialyse-Dauer, ihre
Häufigkeit und Tageszeit eine nicht unerhebliche Rolle, sowie
das Befinden nach der Dialyse.
Je nach Krankheitstadium und Lebensphase gibt es unterschiedliche
Schwerpunkte.
Für meist ältere Patienten, die nicht mehr im Berufsleben stehen,
stellen sich Fragen
- wie sie in ihrer Umgebung bleiben können.
- auf welche Weise sie das mühsam erworbene behalten können
(Eigenheim)
- wie ein Heimaufenthalt verhindert werden kann
- wie die Belastung der Angehörigen verringert und/oder
wie diese zu entschädigen sind.
Mit ähnlichen Fragen kommen auch die Angehörigen zu uns, wobei
in dieser Beratung sehr sensibel auf deren Familien- u. Berufssituation
und die Motivation sich um z.B. Vater o. Mutter zu kümmern, eingegangen
werden muß.
Bei Patienten, die kurz vor der Altersrente wegen Schwerbehinderung
stehen, treten Fragen nach der finanziellen Absicherung, das
Problem der plötzlich auftretenden Freizeit, und die damit entstehende
zeitliche Nähe zur Familie bzw. zum Ehepartner, oder das Gefühl
nicht mehr gebraucht zu werden, auf.
Trotz dieser Sorgen ist der Rentenwunsch, nicht zuletzt wegen
einer körperlichen und psychischen Erschöpfung dominierend.
Bei jüngeren Patienten erleben wir ebenfalls einen Rentenwunsch,
jedoch wird die Situation als Rentner (Dialyse-Patienten) bald
nicht mehr als entlastend sondern als Belastung empfunden. Möglichst
schon vorher sollte berufliche Rehabilitation angeregt werden.
Berufliche Rehabilitation
Der Beruf und seine Ausübung fördert nicht nur die soziale Integration,
sondern trägt auch zur psychischen Stabilität bei.
Voraussetzung ist jedoch, daß die Anforderungen des Berufslebens
und das individuelle Leistungsvermögen der Betroffenen in einem
ausgeglichenen Verhältnis zueinander stehen: d.h. die Betroffenen
fühlen sich nicht überfordert.
Aus diesem Grund ist die berufl. Rehabilitation schon bei Beginn
einer chronischen Nierenerkrankung von großer Bedeutung.
Siehe auch: Bericht zur 1. Fachtagung S. 104
Aufgaben des Sozialdienstes
Die psychosoziale Unterstützung umfaßt alle Hilfen, die es dem
chronisch Nierenkranken erlauben, das Zusammenleben im familiären
Bereich, im Beruf und in der Gesellschaft so weit wie möglich
zu normalisieren. Die Sozialarbeit hat daher eine Brückenfunktion
zwischen dem Patienten und den verschiedenen an der Behandlung
beteiligten Mitgliedern des Teams. Das bedeutet, daß sich diese
Arbeit nicht auf existenzsichernde Hilfen oder auf das Ausfüllen
von Anträgen (z.B. für eine Anschlußheilbehandlung oder zur Feststellung
der Schwerbehinderung) beschränken darf.
Eine Hauptaufgabe der psychosozialen Betreuung im Krankenhaus
sind Gespräche mit dem Patienten und den Angehörigen mit dem
Ziel, ein Problembewußtsein für die neue Lebenssituation zu erzeugen
und gemeinsam Wege und Möglichkeiten zu suchen, um Probleme zu
lösen, zu reduzieren oder zumindest erträglich zu machen; hierzu
gehört auch die Aktivierung der eigenen Kräfte des Patienten.
(1;S.22)
Weitere Aufgaben sind:
- Beratung in sozialrechtlichen Fragen (z.B. Krankengeldbezug,
Schwb-Gesetz, Übergangsgeld)
- Förderung der sozialen Integration (z.B. Selbsthilfegruppen,
PSD)
- Beratung zur beruflichen Situation( Reha, Rente, Kündigung)
- Beratung zur Entschädigung bei außergewöhnlichen Belastungen
- Vermittlung von Pflegediensten vor Ort
- Hilfe bei der Suche nach einem Heimplatz
- Einleitung von beruflicher Rehabilitaion,
Meine Vorgängerin hat ihre Aufgabe folgendermaßen beschrieben:
"Ich sehe meine Aufgabe darin, den Patienten so zu informieren,
daß er sich im Verwirrspiel von Behörden, Zuständigkeiten und
Gesetzestexten zurechtfinden und durchsetzen kann, die vorgeschlagenen
Problemlösungen müssen dabei die Zustimmung des Patienten finden.
Ansonsten bleibt erfolgreiche Bewältigung der Situation in Frage
gestellt."(Christa Gallmeister-Hoppe, Bad Wildungen)
Es ergibt sich ein schier unendlich großes Aufgabengebiet. Und
ebenso Grenzen, die unter Umständen für den Patienten existenziell
von Bedeutung sein können.
Möglichkeiten und Grenzen des Sozialdienstes
in einer Reha. und AHB Klinik
Sozialdienst vorhanden ja oder nein
Zusammenarbeit mit den Ärzten
Besonders betroffen sind jene Patienten, die in ihren örtlichen
Krankenhäusern keinen Sozialdienst haben, oder dieser von ihrer
Erkrankung keine Kenntnis erhält und die nun in einer Reha-Klinik
ebenso keinen Sozialdienst als Ansprechpartner haben.
Sie sind auf die Kompetenz der Ärzte angewiesen, und werden,
wenn der Arzt die Kompetenz besitzt, für weitere Reha-Maßnahmen
berufliche oder medizinische im Entlassungsbericht vorgeschlagen.
An dieser Stelle muß gesagt werden, daß vor allem die Assistenzärzte
in den mir bekannten Reha-Kliniken häufig wechseln, so daß die
Möglichkeiten der beruflichen Rehabilitation, sowie die Kenntnisse
der Berufsunfähigkeitsrente gering sind.
Ein wichtiges Aufgabenfeld des Sozialdienstes in Reha-Kliniken
sollte hier mit erwähnt werden, das nicht nur als Pflichtübung
oder als Konkurenzaufbau betrachtet werden sollte: die Weiterbildung
der Ärzte in den Kiniken
Wir führen dies jedes Jahr durch, wobei das Thema berufliche
Rehabilitation immer eine Rolle spielt. In der kurzen Zeit die
dafür zur Verfügung steht kann man gerade die wichtigen Indikatoren
für berufliche Rehabilitation herausstellen und dafür eine Sensibilisierung
erreichen. Meistens bleibt jedoch der Eindruck, daß das Thema
sehr umfangreich ist. Wir beobachten anschließend eine Zunahme
der Anmeldungen von seiten der Ärzte.
Aus anderen Kliniken ist mir bekannt, daß sogar bei Anwesenheit
von Vertretern der Rentenversicherungen, die Notwendigkeit von
beruflicher Rehabilitation einzig und allein in der Kompetenz
der Ärzte gesehen wird.
Und hier ist dann eine Grenze für jeden Sozialdienst erreicht.
Denn ohne Zusammenarbeit mit den Ärzten ist es schwer, berufliche
Rehabilitaion anzuregen.
Zusammenarbeit mit den Reha-Trägern:
- Bearbeitungszeit kürzen -
Eine weitere Möglichkeit für uns besteht darin, mit den Reha-Trägern
direkt in Kontakt zu treten und die Bearbeitungszeit zu verkürzen.
So arbeiten Kollegen in Bad Heilbrunn eng mit dem Arbeitsamt
vor Ort zusammen und haben Formulare ausgearbeitet, mit denen
die entsprechenden Stellen weiterarbeiten können.
Die Weitergabe der notwendigen Daten, vor allem des Leistungsvermögens
des Patienten, wird mit diesem abgesprochen.
In unserer Klinik besucht uns alle 3 Wochen ein Rehabilitations
-Fachberater der LVA Westfalen und auf Wunsch eine Beraterin
der BfA. Auch das Arbeitsamt vor Ort berät direkt Patienten,
wenn wir es für sinnvoll halten.
In allen Fällen wird die Stellungnahme der Ärzte zum Leistungsvermögen
des Patienten benötigt. Dieses Formular wird von den betroffenen Ärzten
als Zusatzbelastung empfunden, jedenfalls machen sie uns dies
deutlich und unsere Aufgabe besteht auch darin, die Aussagefähigkeit
der Stellungnahme zu kontrollieren.
Ebenso als Grenze anzusehen, ist eine fehlende Leistungseinschätzung
oder wenn bei der Leistungsbeurteilung nicht alle Erkrankungen
berücksichtigt wurden. Dadurch wird die Bearbeitung verzögert
oder ungünstigere Maßnahmen dem Patienten vorgeschlagen.
Der Faktor Zeit
AHB und med. Reha-Maßnahmen dauern in der Regel 4-6 Wochen.
Das ist eine relativ kurze Zeit.
Daraus ergibt sich bereits offensichtlich, daß begleitende Maßnahmen
nicht stattfinden können. Die Beratung ist damit die Haupttätigkeit.
Zu bedenken ist noch, daß ein Patient ja nicht sofort am nächsten
Tag bei uns erscheint, sondern erst wenn er selbst den Wunsch
verspürt oder die Ärzte die Notwendigkeit sehen. So werden viele
Patienten erst nach 10 Tagen bei uns angemeldet. Wenn dann noch
Urlaub und Erkrankung hinzukommen sind die Wartezeiten entsprechend
lang und die Gespräche entsprechend kurz. Was kann in so kurzer
Zeit angesprochen werden?
Der Patient selbst spricht nur das Notwendige, das für ihn dringlichere
Problem an: z.B. Zuzahlung, die in einem halben Jahr drohende
Aussteuerung jedoch nicht und damit wird vielleicht die Chance
der stufenweisen Wiedereingliederung vertan.
Der Faktor Ort
AHB und med. Rehamaßnahmen finden in der Regel weiter von zu
Hause statt.
D.h. für uns Sozialarbeiter, daß wir die örtlichen Verhältnisse
nicht kennen.
- nicht den dortigen Arbeitsmarkt
- nicht die dortigen Behörden
- nicht die dort ansässigen Pflegedienste und Heime,
Wir vermitteln zwar, wissen jedoch nicht, ob die angesprochenen
Stellen auch wirklich die richtigen sind:
Oft würde ich mir wünschen, mit den Betroffenen und den
Angehörigen vor Ort zum Beispiel die Wohnung zu betrachten.
Aber München ist 800 km entfernt.
Unsere ganze Beratung und Initiativen stützen sich einzig und
allein auf die subjektive Darstellung des Patienten.
Das macht auch den Charakter der Beratung aus. Man kann konkrete
Handlungsvorschläge nicht machen. Eher versucht man, den Patienten
auf konkretere Gespräche vor Ort vorzubereiten: Sprechen sie
dies oder jenes an.
Man Versucht, den Patienten so umfassend wie möglich zu informieren.
Z.T. habe ich das Gefühl, daß dies für manche in einem Gespräch
nicht aufnehmbar ist. Ein zweites oder drittes Gespräch ist erforderlich
(siehe 4.3. Faktor Zeit).
Die Fähigkeit des Patienten, seine Lage und die nötigen Schritte
selbst zu erkennen, ist erforderlich, um wirklich umfassend beraten
zu können.
Der Patient selbst
Die aktive Beteiligung des Patienten an den medizinischen Reha-Maßnahmen
wird verlangt und vorausgesetzt und dieser Trend wird stärker.
Grenzen sind uns also auch dort gesetzt, wo der Patient nicht
selbst aktiv wird, oder ein anderer dies übernimmt. Sei es, um
zu uns zu kommen, sei es um bestimmte Themen zu nennen und nicht
zuletzt die Fähigkeit, die Informationen aus dem Gespräch nach
dem Reha-Verfahren umzusetzen.
Fazit und Diskussionsergebnis
Auch die Tätigkeit des Sozialdienstes wird durch Formen der
Institutionen und durch die Mitarbeiter, hier besonders der Ärzte,
mitgestaltet.
Es kommt auf den Sozialdienst an, in wie weit er seinem Umfeld
die Notwendigkeit seiner Arbeit darstellen kann. Doch dies ist
ein eigenes Schwerpunktthema, das uns wahrscheinlich unser ganzes
Arbeitsleben begleiten wird.
Eine andere Möglichkeit, unsere Grenzen in der Arbeit zu durchlöchern,
ist die Kontaktaufnahme nach außen.
Wenn die Ärzte Reha nicht als notwendig erachten, dann informieren
wir mit Einverständnis des Patienten die nötigen Stellen.
Der Kontakt zwischen den Sozialarbeitern der betroffenen Patienten
kann nicht nur Grenzen "sprengen", sondern auch zur
gegenseitigen Erleichterung beitragen.
So wurde in der Diskussion vorgeschlagen, daß der Sozialdienst
in der Reha-Klinik von nötigen beruflichen Maßnahmen, die er
einleiten kann, vorinformiert wird, und dieser gibt seine bereits
in die Wege geleiteten Maßnahmen (z.B. Änderungsantrag nach SchwbG,
oder Anregen beruflicher Rehabilitation) an die vor Ort arbeitenden
Kollegen weiter.
Literatur
1: "Arbeitshilfe für Rehabilitaion von chronisch Nierenkranken,
Dialysepflichtigen und Nierentransplantierten" Hrsg.: Bundesarbeitsgemeinschaft
für Rehabilitation; 1993