
Rehabilitation und Rente bei chronischer
Nierenerkrankung
Berufliche Rehabilitation
Wichtig ist, mit Ihrem behandelnden Arzt bzw.
Ihrem Sozialdienst frühzeitig darüber zu sprechen, ob und in
welcher Weise Ihr Arbeitsplatz trotz der Erkrankung erhalten
bleiben kann.
Dabei ist entscheidend, daß nicht zu einer Zeit,
wo Sie sich schwer krank fühlen, durch einen vorschnell gestellten
Rentenantrag eine berufliche Rehabilitation praktisch unmöglich
gemacht wird.
Die Möglichkeit der längerfristigen Krankschreibung
ist auf jeden Fall gegeben und sollte geprüft werden.
Grundsätzlich besteht durchaus die Möglichkeit,
nach einer Gewöhnungszeit an die Dialyse sowie insbesondere nach
erfolgreicher Nierentransplantation später wieder berufstätig
zu werden.
In größeren Betrieben bzw. im öffentlichen Dienst
sollte ein Arbeitsplatz gesucht werden, der den krankheitsbedingten
Einschränkungen angemessen ("leidensgerecht") ist.
Dabei sind Beratung und ggf. Leistungen der Hauptfürsorgestelle
möglich; fragen Sie bitte bei Ihrem Sozialdienst nach weiteren
Informationen.
Auch eine stufenweise Wiedereingliederung am
Arbeitsplatz kann im Einzelfall mit der Krankenkasse und dem
Arbeitgeber abgestimmt werden.
Ist trotzdem die Weiterbeschäftigung, auch auf
einem anderen Arbeitsplatz, nicht möglich, sollte eine Umschulungsmaßnahme
oder Weiterbildung geprüft werden.
Das Hinauszögern der Klärung der Arbeitsplatzsituation
wegen der Vorrangigkeit anderer krankheitsbedingter Probleme
kann sich später für Sie nachteilig auswirken.
Ihre körperliche Leistungsfähigkeit ist bei
der chronischen Nierenerkrankung insbesondere nach der Dialysbehandlung
mehr oder weniger stark eingeschränkt. Ihr Befinden und Ihre
körperliche Leistungsfähigkeit lassen sich bessern, wenn Sie
sich trauen, Trainingsmöglichkeiten wahrzunehmen. In Berlin werden
diese von der Gesellschaft zur Rehabilitation chronisch Nierenkranker
e.V. (GRCN) organisiert. Fragen Sie auch dazu Ihren behandelnden
Arzt bzw. die "Interessengemeinschaft Künstliche Niere und
Transplantation (IKN) e.V.".
Häufig bringt Ihre Erkrankung auch eine Beeinträchtigung im
seelischen Wohlbefinden mit sich. Auch wenn leider bisher nur
in wenigen Dialyseeinrichtungen die Möglichkeit einer Beratung
durch einen mit Nierenpatienten erfahrenen Psychologen besteht,
scheuen Sie sich nicht, nach dieser Möglichkeit zu fragen.
Medizinische Rehabilitation
Für Patienten, die noch keine Altersrente aus
der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, besteht grundsätzlich
bei Vorliegen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen die
Möglichkeit einer stationären Reha-Maßnahme ("Kur")
zu Lasten des zuständigen Rentenversicherungsträgers.
Im Einzelfall können auch berentete Patienten
zu Lasten der Krankenkasse von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
Bei allen medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen
ist eine Zuzahlung zu leisten, von der man bei geringem Einkommen
befreit werden kann.
Eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme können
Sie formlos bei Ihrer Krankenkasse (nach § 40 oder § 23 SGB V)
oder mit einem Antragsformular bei der BfA bzw. LVA (nach § 15
SGB VI) beantragen.
Sinn so einer in der Regel 3-wöchigen "Reha-Kur" ist
neben den vielfältigen physiotherapeutischen Anwendungen die
Möglichkeit einer zusätzlichen psychologischen und beruflichen
Beratung. In der Zwischenzeit stehen einige nephrologisch geleitete
Rehabilitationskliniken zur Verfügung.
Bei bestimmten stationär behandelten Nierenerkrankungen sowie
bei postoperativen Komplikationen nach einer Nierentransplantation
besteht auch die Möglichkeit einer Anschlußheilbehandlung (AHB)
sofort nach dem Krankenhausaufenthalt. Diese Anschlußheilbehandlung
muß vom behandelnden Krankenhausarzt in Zusammenarbeit mit dem
zuständigen Krankenhaussozialdienst eingeleitet werden.
Berentung
Sollten Sie durch ihre Nierenerkankung in Ihrer Leistungsfähigkeit jedoch so
stark beeinträchtigt sein, daß Sie all Ihre Kräfte zur Krankheitsbewältigung
benötigen, ist in der Regel eine Rentenantragstellung unumgänglich. Diese Rente
ist eine Erwerbsminderungsrente. In Ausnahmefällen ist es eine Berufsunfähigkeitsrente.
Die Einstufung bei der Erwerbsminderungsrente
richtet sich nach dem Leistungsvermögen. Bei einem Leistungsvermögen
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von weniger als 6 Stunden täglich
besteht eine teilweise Erwerbsminderung.
Bei einem Leistungsvermögen von weniger als
3 Stunden besteht eine volle Erwerbsminderung. Sie sollten wissen,
daß ein relativ junger Dialysepatient mit eingeschränktem Leistungsvermögen
zunächst eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit (3 Jahre, mehrfache
Verlängerung bis max. 9 Jahren möglich, anschließend Dauerrente)
deshalb gewährt bekommt, damit prinzipiell die Möglichkeit der
erneuten Berufstätigkeit nach einer Nierentransplantation gegeben
ist.
Beschäftigte im öffentlichen Dienst und in einigen
anderen Tarifbereichen haben nach Ablauf der Zeitrente grundsätzlich
einen Anspruch auf einen Arbeitsplatz, da während der zeitlich
befristeten Berentung das Arbeitsverhältnis nur ruht.
Bei allen medizinischen Begutachtungen achten
Sie darauf, daß sie möglichst durch einen Nephrologen oder einen
nephrologisch erfahrenen Internisten durchgeführt werden.
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Ruhrstr. 2
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Knobelsdorffstraße 92
14047 Berlin
Tel. 030/3002-0
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