Home Bibliothek ASD Patienteninformation broschuere8

 

 ASD e.V. Broschüre
 

 

 Patienteninformation

Rehabilitation und Rente bei chronischer Nierenerkrankung

Berufliche Rehabilitation

Wichtig ist, mit Ihrem behandelnden Arzt bzw. Ihrem Sozialdienst frühzeitig darüber zu sprechen, ob und in welcher Weise Ihr Arbeitsplatz trotz der Erkrankung erhalten bleiben kann.

Dabei ist entscheidend, daß nicht zu einer Zeit, wo Sie sich schwer krank fühlen, durch einen vorschnell gestellten Rentenantrag eine berufliche Rehabilitation praktisch unmöglich gemacht wird.

Die Möglichkeit der längerfristigen Krankschreibung ist auf jeden Fall gegeben und sollte geprüft werden.

Grundsätzlich besteht durchaus die Möglichkeit, nach einer Gewöhnungszeit an die Dialyse sowie insbesondere nach erfolgreicher Nierentransplantation später wieder berufstätig zu werden.

In größeren Betrieben bzw. im öffentlichen Dienst sollte ein Arbeitsplatz gesucht werden, der den krankheitsbedingten Einschränkungen angemessen ("leidensgerecht") ist. Dabei sind Beratung und ggf. Leistungen der Hauptfürsorgestelle möglich; fragen Sie bitte bei Ihrem Sozialdienst nach weiteren Informationen.

Auch eine stufenweise Wiedereingliederung am Arbeitsplatz kann im Einzelfall mit der Krankenkasse und dem Arbeitgeber abgestimmt werden.

Ist trotzdem die Weiterbeschäftigung, auch auf einem anderen Arbeitsplatz, nicht möglich, sollte eine Umschulungsmaßnahme oder Weiterbildung geprüft werden.

Das Hinauszögern der Klärung der Arbeitsplatzsituation wegen der Vorrangigkeit anderer krankheitsbedingter Probleme kann sich später für Sie nachteilig auswirken.

Ihre körperliche Leistungsfähigkeit ist bei der chronischen Nierenerkrankung insbesondere nach der Dialysbehandlung mehr oder weniger stark eingeschränkt. Ihr Befinden und Ihre körperliche Leistungsfähigkeit lassen sich bessern, wenn Sie sich trauen, Trainingsmöglichkeiten wahrzunehmen. In Berlin werden diese von der Gesellschaft zur Rehabilitation chronisch Nierenkranker e.V. (GRCN) organisiert. Fragen Sie auch dazu Ihren behandelnden Arzt bzw. die "Interessengemeinschaft Künstliche Niere und Transplantation (IKN) e.V.".

Häufig bringt Ihre Erkrankung auch eine Beeinträchtigung im seelischen Wohlbefinden mit sich. Auch wenn leider bisher nur in wenigen Dialyseeinrichtungen die Möglichkeit einer Beratung durch einen mit Nierenpatienten erfahrenen Psychologen besteht, scheuen Sie sich nicht, nach dieser Möglichkeit zu fragen.

Medizinische Rehabilitation

Für Patienten, die noch keine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, besteht grundsätzlich bei Vorliegen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen die Möglichkeit einer stationären Reha-Maßnahme ("Kur") zu Lasten des zuständigen Rentenversicherungsträgers.

Im Einzelfall können auch berentete Patienten zu Lasten der Krankenkasse von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.

Bei allen medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen ist eine Zuzahlung zu leisten, von der man bei geringem Einkommen befreit werden kann.

Eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme können Sie formlos bei Ihrer Krankenkasse (nach § 40 oder § 23 SGB V) oder mit einem Antragsformular bei der BfA bzw. LVA (nach § 15 SGB VI) beantragen.

Sinn so einer in der Regel 3-wöchigen "Reha-Kur" ist neben den vielfältigen physiotherapeutischen Anwendungen die Möglichkeit einer zusätzlichen psychologischen und beruflichen Beratung. In der Zwischenzeit stehen einige nephrologisch geleitete Rehabilitationskliniken zur Verfügung.

Bei bestimmten stationär behandelten Nierenerkrankungen sowie bei postoperativen Komplikationen nach einer Nierentransplantation besteht auch die Möglichkeit einer Anschlußheilbehandlung (AHB) sofort nach dem Krankenhausaufenthalt. Diese Anschlußheilbehandlung muß vom behandelnden Krankenhausarzt in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Krankenhaussozialdienst eingeleitet werden.

Berentung
Sollten Sie durch ihre Nierenerkankung in Ihrer Leistungsfähigkeit jedoch so stark beeinträchtigt sein, daß Sie all Ihre Kräfte zur Krankheitsbewältigung benötigen, ist in der Regel eine Rentenantragstellung unumgänglich. Diese Rente ist eine Erwerbsminderungsrente. In Ausnahmefällen ist es eine Berufsunfähigkeitsrente.

Die Einstufung bei der Erwerbsminderungsrente richtet sich nach dem Leistungsvermögen. Bei einem Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von weniger als 6 Stunden täglich besteht eine teilweise Erwerbsminderung.

Bei einem Leistungsvermögen von weniger als 3 Stunden besteht eine volle Erwerbsminderung. Sie sollten wissen, daß ein relativ junger Dialysepatient mit eingeschränktem Leistungsvermögen zunächst eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit (3 Jahre, mehrfache Verlängerung bis max. 9 Jahren möglich, anschließend Dauerrente) deshalb gewährt bekommt, damit prinzipiell die Möglichkeit der erneuten Berufstätigkeit nach einer Nierentransplantation gegeben ist.

Beschäftigte im öffentlichen Dienst und in einigen anderen Tarifbereichen haben nach Ablauf der Zeitrente grundsätzlich einen Anspruch auf einen Arbeitsplatz, da während der zeitlich befristeten Berentung das Arbeitsverhältnis nur ruht.

Bei allen medizinischen Begutachtungen achten Sie darauf, daß sie möglichst durch einen Nephrologen oder einen nephrologisch erfahrenen Internisten durchgeführt werden.

 

Adressen:

Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA)
Ruhrstr. 2
Postanschrift 10704 Berlin
Tel. 030/865-1

Landesversicherungsanstalt Berlin
Knobelsdorffstraße 92
14047 Berlin
Tel. 030/3002-0

Landesversicherungsanstalt Brandenburg
Bertha von Suttner Str. 1
Postfach 772
15236 Frankfurt/Oder
Tel. (03 35) 5 51-0

Postanschrift:
15228 Frankfurt an der Oder

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Versicherungsamt (Anträge und Auskünfte)
Besucheranschrift:
Albrecht-Achilles-Str. 62
10709 Berlin
Tel. 030/9012 -6475
                        - 6500
Fax 030/90123235
nur nach Terminvereinbarung!
Postanschrift:
Postfach 31 09 29
10639 Berlin

Dieses Informationsblatt wurde erstellt durch die

ASD Arbeitsgemeinschaft
Sozialarbeit in der Dialyse e.V.

Blücherplatz 2, 10961 Berlin

Tel. 030/25 29 81 54
Fax 030/25 29 81 53

e-mail: asd.ev@berlin.de

http://www.dialyse-online.de/asd

 


zum Seitenanfang

Copyright © 1997-2003 by ASD e.V.
Alle Rechte vorbehalten.

Herausgeber:
"Arbeitsgemeinschaft Sozialarbeit in der Dialyse" (ASD e.V.)
c/o Kurt Hoeke, Mehringplatz 33, 10969 Berlin
Für persönlich gekennzeichnete Beiträge übernimmt der Herausgeber keine Verantwortung.

 

 


© Dialyse-Online ist ein Projekt von Woerpel WebServices