Rechte nach dem Schwerbehindertengesetz
Jeder Schwerbehinderte kann bei dem zuständigen Versorgungsamt
einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
stellen.
Versorgungsamt Berlin
Postf. 310929
10639 Berlin |
Versorgungsamt
Potsdam
Ruinenbergkaserne |
Versorgungsamt
Frankfurt/Oder |
Versorgungsamt
Cottbus |
| Albrecht-Achilles-Str. 62 |
Einsiedelei 6 |
Robert-Havemann-Str. 4 |
Straße der Jugend 83 |
| 10709 Berlin |
14468 Potsdam |
15236 Frankfurt/Oder |
03046 Cottbus |
In Berlin erhalten Sie Auskünfte und Beratung
im Bürgerbüro des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
unter der Telefonnummer 9012 - 6114, -6317, -6543
Notwendig hierzu ist ein Antragsformular und
möglichst eine ärztliche Bescheinigung. Das Versorgungsamt erteilt
dann einen Bescheid und stellt einen Ausweis aus, in dem der
Grad der Behinderung (GdB) eingetragen ist. Dialysepatienten
werden mit 100 GdB eingestuft. Bei Vorliegen weiterer oder aus
der Nierenerkrankung resultierender Einschränkungen können zusätzliche
Eintragungen in den Ausweis erfolgen, z.B. Merkzeichen "B",
d.h. Notwendigkeit ständiger Begleitung bei der Benutzung öffentlicher
Verkehrsmittel.
Die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
sollte dem Arbeitgeber durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises
bekanntgegeben werden. Jeder schwerbehinderte Arbeitnehmer unterliegt
einem besonderen Kündigungsschutz. Dieser gilt allerdings nicht,
wenn das Beschäftigungsverhältnis noch nicht länger als 6 Monate
ununterbrochen andauert. Außerdem erhält er einen zusätzlichen
Urlaub von 5 Arbeitstagen im Jahr. Verteilt sich die Wochenarbeitszeit
auf mehr oder weniger als 5 Arbeitstage erhöht oder vermindert
sich der Zusatzurlaub entsprechend.
Nach dem Schwerbehindertengesetz in Verbindung
mit dem Sozialgesetzbuch stehen jedem Schwerbehinderten besondere
Hilfen bei der Erlangung, Erhaltung eines Arbeitsplatzes und
auch bei dessen Gestaltung zu.
Diese und folgende Informationen können Sie
auch in der Broschüre "Informationen zum Schwerbehindertenrecht" nachlesen.
Sie ist kostenlos beim Landesamt für für Gesundheit und Soziales -
Landesversorgungsamt, Postfach 310929, 10639 Berlin zu erhalten.
Jeder Schwerbehinderte erhält entsprechend dem
Grad der Behinderung eine Steuervergünstigung bei der Lohn- und
Einkommenssteuer (der Steuerfreibetrag wird durch das Finanzamt
in die Steuerkarte eingetragen).
Steuerfreibeträge
Stufe
1
2
3
4
5
6
7
8 |
Grad der Behinderung
25 bis 34
35 bis 44
45 bis 54
55 bis 64
65 bis 74
75 bis 84
85 bis 90
90 bis 100 |
Jahresfreibetrag
310 €
430 €
570 €
720 €
890 €
1.060 €
1.230 €
1.420 €
|
bis GdB von 50 nur unter besonderen Voraussetzungen |
Bei anerkannter Hilflosigkeit (z.B. Merkzeichen "H" im
Schwerbehindertenausweis) wird grundsätzlich ein Jahresfreibetrag
von 3.700 € anerkannt..Außergewöhnliche Belastungen bei der Benutzung
eines eigenen Kraftfahrzeuges durch Behinderte können bei der
Lohn/Einkommenssteuer berücksichtigt werden