Home Bibliothek ASD Patienteninformation broschuere2

 

 ASD e.V. Broschüre
 

 

 Patienteninformation

 

Rechte nach dem Schwerbehindertengesetz

Jeder Schwerbehinderte kann bei dem zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft stellen.

Versorgungsamt Berlin
Postf. 310929
10639 Berlin
Versorgungsamt
Potsdam
Ruinenbergkaserne
Versorgungsamt
Frankfurt/Oder
Versorgungsamt
Cottbus
Albrecht-Achilles-Str. 62 Einsiedelei 6 Robert-Havemann-Str. 4 Straße der Jugend 83
10709 Berlin 14468 Potsdam 15236 Frankfurt/Oder 03046 Cottbus

In Berlin erhalten Sie Auskünfte und Beratung im Bürgerbüro des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) unter der Telefonnummer 9012 - 6114, -6317, -6543

Notwendig hierzu ist ein Antragsformular und möglichst eine ärztliche Bescheinigung. Das Versorgungsamt erteilt dann einen Bescheid und stellt einen Ausweis aus, in dem der Grad der Behinderung (GdB) eingetragen ist. Dialysepatienten werden mit 100 GdB eingestuft. Bei Vorliegen weiterer oder aus der Nierenerkrankung resultierender Einschränkungen können zusätzliche Eintragungen in den Ausweis erfolgen, z.B. Merkzeichen "B", d.h. Notwendigkeit ständiger Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

Die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft sollte dem Arbeitgeber durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises bekanntgegeben werden. Jeder schwerbehinderte Arbeitnehmer unterliegt einem besonderen Kündigungsschutz. Dieser gilt allerdings nicht, wenn das Beschäftigungsverhältnis noch nicht länger als 6 Monate ununterbrochen andauert. Außerdem erhält er einen zusätzlichen Urlaub von 5 Arbeitstagen im Jahr. Verteilt sich die Wochenarbeitszeit auf mehr oder weniger als 5 Arbeitstage erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend.

Nach dem Schwerbehindertengesetz in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch stehen jedem Schwerbehinderten besondere Hilfen bei der Erlangung, Erhaltung eines Arbeitsplatzes und auch bei dessen Gestaltung zu.

Diese und folgende Informationen können Sie auch in der Broschüre "Informationen zum Schwerbehindertenrecht" nachlesen. Sie ist kostenlos beim Landesamt für für Gesundheit und Soziales - Landesversorgungsamt, Postfach 310929, 10639 Berlin zu erhalten.

Jeder Schwerbehinderte erhält entsprechend dem Grad der Behinderung eine Steuervergünstigung bei der Lohn- und Einkommenssteuer (der Steuerfreibetrag wird durch das Finanzamt in die Steuerkarte eingetragen).

Steuerfreibeträge

Stufe

1
2
3
4
5
6
7
8
Grad der Behinderung

25 bis  34
35 bis  44
45 bis  54
55 bis  64
65 bis  74
75 bis  84
85 bis  90
90 bis 100
Jahresfreibetrag

 310 €
430 €
570 €
720 €
890 €
1.060 €
1.230 €
1.420 €

bis GdB von 50 nur unter besonderen Voraussetzungen

Bei anerkannter Hilflosigkeit (z.B. Merkzeichen "H" im Schwerbehindertenausweis) wird grundsätzlich ein Jahresfreibetrag von 3.700 € anerkannt..Außergewöhnliche Belastungen bei der Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeuges durch Behinderte können bei der Lohn/Einkommenssteuer berücksichtigt werden


zum Seitenanfang

Copyright © 1997-2003 by ASD e.V.
Alle Rechte vorbehalten.

Herausgeber:
"Arbeitsgemeinschaft Sozialarbeit in der Dialyse" (ASD e.V.)
c/o Kurt Hoeke, Mehringplatz 33, 10969 Berlin
Für persönlich gekennzeichnete Beiträge übernimmt der Herausgeber keine Verantwortung.

 

 


© Dialyse-Online ist ein Projekt von Woerpel WebServices